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Datenbank zum mecklenburgischen Niederadel des Spätmittelalters
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Mecklenburg setzte sich im Spätmittelalter aus sechs Teilgebieten zusammen: der mecklenburgischen Kernregion, der Grafschaft Schwerin, den Herrschaften Rostock, Werle und Stargard sowie dem Hochstift Schwerin. Aufgenommen werden sollen in diese quellenbasierte und -orientierte Datenbank all jene Adligen, die sich zwischen 1200 und 1500 innerhalb der historischen Grenzen Mecklenburgs aufhielten bzw. über Lehnsbesitz daselbst verfügten.
Familien[]
Die mecklenburgischen Ritterschaften setzten sich aus hunderten Familien zusammen, die hier alphabetisch aufgeführt werden. Manche Adelsgeschlechter waren in Mecklenburg kaum mehr als auf der Durchreise. Andere etablierten sich für Jahrhunderte. Die Bedeutung einzelner Adelsgeschlechter lässt sich u. a. an der Anzahl ihrer Mitglieder ermessen, weshalb hier eine Einteilung in vier Abstufungen nach Anzahl der Köpfe erfolgt.
Herzogtum Mecklenburg[]
Die Herrschaft Mecklenburg umfasste im 13. Jahrhundert den Nordwesten des heutigen Mecklenburgs. Im Laufe des 14. Jahrhunderts wurden mit Mecklenburg die Herrschaft Rostock, die Grafschaft Schwerin sowie einige Gebiete im Südwesten vereinigt, die ab diesem Zeitpunkt gleichfalls unter der mecklenburgischen Ritterschaft aufgeführt werden. Die Mitglieder der mecklenburgischen Ritterschaft werden gemäß ihrer Nähe zur Landesherrschaft in drei Gruppen aufgegliedert:
Kategorie: Landesherrliche Räte Mecklenburgs | Kategorie: Erweiterter Rat Mecklenburgs | Kategorie: Einfache Vasallen Mecklenburgs |
Herrschaft Rostock[]
Seit der Landesteilung regierte die Herrschaft Rostock bis 1314 eine Nebenlinie des mecklenburgischen Fürstenhauses. Anschließend gelangte die Herrschaft Rostock an Mecklenburg, wobei die beiden Territorien alsbald nicht nur eine Personalunion verband, sondern sich rasch eine Realunion zwischen ihnen entwickelte. Im Zuge dessen ging die Rostocker Ritterschaft gänzlich in der Mecklenburgs auf. Die Rostocker Vasallen sind folglich hier nur bis zum Jahr 1314 aufgeführt und erscheinen danach unter dem Herzogtum Mecklenburg.
Kategorie: Landesherrliche Räte Rostocks | Kategorie: Erweiterter Rat Rostocks | Kategorie: Einfache Vasallen Rostocks |
Grafschaft Schwerin[]
Die Grafschaft Schwerin bildete bis 1358 ein selbständiges Territorium, das sodann vollständig mit dem Herzogtum Mecklenburg vereinigt wurde. Die Schweriner Vasallen sind deshalb hier nur bis zum Jahr 1358 aufgeführt und erscheinen danach unter dem Herzogtum Mecklenburg.
Kategorie: Landesherrliche Räte Schwerins | Kategorie: Erweiterter Rat Schwerins | Kategorie: Einfache Vasallen Schwerins |
Herrschaft Werle[]
Die mecklenburgische Nebenlinie der Herren von Werle starb im Jahr 1436 aus, womit deren Territorium an die Herzöge von Mecklenburg fiel. Davon unberührt blieb die werlesche Ritterschaft bis in die Neuzeit als eigenständige Korporation erhalten.
Kategorie: Landesherrliche Räte Werles | Kategorie: Erweiterter Rat Werles | Kategorie: Einfache Vasallen Werles |
Herrschaft Stargard[]
Im Jahr 1300 gelangte die Herrschaft Stargard ans räumlich getrennte Mecklenburg und bildete seit dem Jahr 1352 den Mittelpunkt des selbständigen Herzogtums Mecklenburg-Stargard. Als das Territorium 1471 an die mecklenburgische Hauptlinie zurückfiel, bestand die Stargarder Ritterschaft eigenständig fort. Die Mitglieder der Stargarder Ritterschaft werden hier erst ab dem Jahr 1300 aufgeführt, seitdem Stargard Mecklenburg zugehörte.
Kategorie: Landesherrliche Räte Stargards | Kategorie: Erweiterter Rat Stargards | Kategorie: Einfache Vasallen Stargards |
Hochstift Schwerin[]
Mitten in den mecklenburgischen Landen lag das kleine Territorium des Hochstifts Schwerin. Dasselbe wurde vom Bischof und den Domherrn regiert. Die kleine Stiftsritterschaft erlangte nur untergeordnete Bedeutung, weshalb sie – im Gegensatz zu den vorgenannten Territorien – nicht stärker aufgeschlüsselt wird, sondern hier nur eine Kategorie bildet.
Kategorie: Stiftsritterschaft |